Winterdienst Ulm geräumte Zufahrt bei Schneefall mit Räumfahrzeug und Schneeaufwurf

Winterdienst in Ulm

Ein verschneiter Hauseingang oder eine vereiste Zufahrt kann den Alltag einer ganzen Immobilie beeinträchtigen. Ein organisierter Winterdienst legt deshalb frühzeitig fest, welche Flächen betreut werden, wann Einsätze erforderlich sind und wie die Arbeiten mit der Nutzung des Gebäudes zusammenpassen.

Plura Ulm bietet Winterdienst in Ulm für Hausverwaltungen, Eigentümer, Wohnanlagen und Gewerbeobjekte. Wir übernehmen die vereinbarte Schneeräumung und den Streudienst auf Gehwegen, Zugängen, Zufahrten und Parkflächen. Umfang und Einsatzplanung stimmen wir auf Ihr Objekt, die örtlichen Vorgaben und die benötigten Nutzungszeiten ab.

Schneeräumung und Streudienst

Unser Räum- und Streudienst umfasst die Außenflächen, die wir vor Beginn der Betreuung gemeinsam festlegen. Dabei berücksichtigen wir Flächengröße, Belag, Zugänglichkeit und die Nutzung durch Fußgänger oder Fahrzeuge.

Zum vereinbarten Leistungsumfang können gehören:

  • Gehwege entlang des Grundstücks

  • Hauseingänge und Zugangswege

  • Zufahrten und Innenhöfe

  • Kunden- und Mitarbeiterparkplätze

  • Außentreppen, Rampen und weitere festgelegte Verkehrsflächen

Bei der Schneeräumung werden die vereinbarten Bereiche vom Schnee befreit. Der Streudienst richtet sich nach der Glättesituation und den zulässigen Streumitteln. Auch mögliche Ablageflächen für den geräumten Schnee stimmen wir vorab ab, damit Zugänge und benötigte Verkehrswege berücksichtigt bleiben.

Winterdienst für Hausverwaltungen und Gewerbe

Für Hausverwaltungen und Wohnanlagen

Bei Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen müssen die betreuten Wege eindeutig feststehen. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Hauseingänge, Verbindungen zwischen Gebäuden, Gehwege und Gemeinschaftsflächen zum Auftrag gehören. Ansprechpartner und Zugangsregelungen werden vor Beginn der Betreuung festgelegt.

Für Unternehmen und Gewerbeimmobilien

An Gewerbeobjekten berücksichtigen wir die Nutzung durch Mitarbeitende, Kunden und Lieferanten. Öffnungszeiten, Schichtbeginn und benötigte Zufahrten fließen in die Einsatzplanung ein. Besonders wichtige Wege werden im Leistungsverzeichnis entsprechend gekennzeichnet.

Für eine umfassendere Betreuung Ihrer Immobilie lässt sich der Winterdienst mit unserer Objektbetreuung in Ulm verbinden. So können saisonale Aufgaben und die laufende Betreuung miteinander abgestimmt werden.

Winterdienst Ulm geräumte Fahrbahn in einer Wohnanlage bei Glätte und Neuschnee

Räum- und Streupflicht in Ulm

Für die anliegerpflichtigen Gehflächen gelten in Ulm unter anderem folgende Vorgaben: Montags bis samstags: Bei entsprechenden winterlichen Verhältnissen müssen die Flächen bis 7:00 Uhr geräumt und bei Glätte gestreut sein. Sonn- und feiertags: Die entsprechende Frist liegt bei 8:30 Uhr. Im weiteren Tagesverlauf: Bei erneutem Schnee oder Glätte sind weitere Maßnahmen erforderlich. Die Pflicht besteht bis 20:30 Uhr. Zum Streuen sind grundsätzlich geeignete abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt vorgesehen. Auftauende Mittel sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bestehen an Gefällstrecken und Treppen, wenn die Glatteisgefahr dort sonst nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beseitigt werden kann. Die erforderlichen Räumbreiten und der genaue Umfang richten sich nach der örtlichen Satzung und den betroffenen Gehflächen. Die Nutzungszeiten Ihrer privaten Zufahrten und Betriebsflächen stimmen wir zusätzlich gesondert ab. Weitere Informationen finden Sie in den offiziellen Hinweisen der Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm zur Räum- und Streupflicht.

Treppen, Rampen und Hauseingänge im Winter

Außentreppen, Rampen, Gefällstrecken und schmale Hauseingänge benötigen bei der Einsatzplanung besondere Aufmerksamkeit. Schon kleine Bereiche können für Bewohner, Mitarbeitende oder Besucher entscheidend sein, wenn sie den einzigen Zugang zum Gebäude bilden. Bei der Objektaufnahme halten wir fest, welche Stellen besonders zu berücksichtigen sind. Dazu gehören auch Übergänge zwischen unterschiedlichen Belägen, schattige Wege und Bereiche, in denen sich Wasser sammeln und erneut gefrieren kann. Die Bearbeitung dieser Flächen wird mit den übrigen Räum- und Streuarbeiten abgestimmt. Ergänzend kann unser Hausmeisterservice in Ulm vereinbarte Kontrollgänge und weitere Aufgaben rund um die Immobilie übernehmen.

Winterdienst planen: Flächen, Einsätze und Kosten

Vor Beginn der Betreuung nehmen wir die Anforderungen Ihres Objekts auf. Daraus entsteht ein Leistungsverzeichnis, das die betreuten Flächen und die vereinbarten Aufgaben beschreibt.

Für die Planung klären wir insbesondere:

  • Flächen und Besonderheiten: Größe, Beläge, Zugänge, Treppen, Gefälle und mögliche Schneeablageflächen
  • Einsatzregelung: Betreuungszeitraum, benötigte Nutzungszeiten sowie die Organisation erforderlicher Kontroll- und Wiederholungseinsätze
  • Leistungsumfang: Welche Räum- und Streuarbeiten enthalten sind und wie Streumittel berücksichtigt werden
  • Abrechnung: Welche Leistungen eine vereinbarte Pauschale umfasst oder wie Einsätze gesondert berechnet werden
  • Dokumentation: Welche Angaben zu Einsätzen und Besonderheiten festgehalten werden sollen

Die Kosten richten sich nach diesen Anforderungen und dem Aufwand am jeweiligen Objekt. Sie erhalten ein Angebot, aus dem Leistungsumfang und Abrechnungsgrundlage hervorgehen.

Für die ganzjährige Pflege befestigter Außenflächen kann unsere Grauflächenpflege in Ulm ergänzend vereinbart werden.

Häufige Fragen zum Winterdienst in Ulm

Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu Räumen, Streuen, Einsatzablauf und Pflichten in Ulm.

Weitere Informationen finden Sie bei den Entsorgungs-Betrieben der Stadt Ulm zur Räum- und Streupflicht.

 

Wir räumen und streuen die vertraglich vereinbarten Gehwege, Hauseingänge, Zufahrten, Innenhöfe und Parkflächen. Auch Außentreppen und Rampen können dazugehören. Welche Bereiche betreut werden, halten wir für Ihr Objekt im Leistungsverzeichnis fest.

Bei entsprechenden winterlichen Verhältnissen müssen die betroffenen Gehflächen montags bis samstags bis 7:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr geräumt und bei Glätte gestreut sein. Die Pflicht besteht bis 20:30 Uhr. Treten erneut Schnee oder Glätte auf, sind erforderlichenfalls weitere Räum- und Streumaßnahmen durchzuführen.

Auf den von der örtlichen Regelung erfassten Gehflächen sind auftauende Streumittel grundsätzlich untersagt. Vorgesehen sind geeignete abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt. Ausnahmen gelten an Gefällstrecken und Treppen, wenn sich die Glatteisgefahr dort sonst nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beseitigen lässt.

Der Preis hängt von der Flächengröße, der Zugänglichkeit, vorhandenen Treppen oder Gefällen und der vereinbarten Einsatzregelung ab. Auch Streumittel und gewünschte Zusatzleistungen beeinflussen die Kalkulation. Ob eine Saisonpauschale oder eine Abrechnung nach Einsätzen vereinbart wird, legen wir im Angebot fest. Entscheidend ist, welche Leistungen im jeweiligen Preis enthalten sind.

Hilfreich sind die Objektadresse, die Nutzung des Gebäudes und Angaben zu den zu betreuenden Flächen. Ein Lageplan oder Fotos erleichtern die Zuordnung. Bitte nennen Sie außerdem wichtige Nutzungszeiten sowie Besonderheiten wie Außentreppen, Rampen oder eingeschränkte Zufahrten. Bei Bedarf klären wir die Anforderungen bei einer Besichtigung.

Sie möchten den Winterdienst für Ihre Immobilie in Ulm organisieren? Über unsere Kontaktseite können Sie Plura Ulm die wichtigsten Angaben zu Ihrem Objekt und den gewünschten Leistungen übermitteln. Weitere Angebote rund um Gebäude und Außenflächen finden Sie in unserer Leistungsübersicht.